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   SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04   

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SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04 (https://dejure.org/2005,48027)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04 (https://dejure.org/2005,48027)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - S 5 KA 8173/04 (https://dejure.org/2005,48027)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs einer vormaligen Privatärztin auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ausschließlich für psychotherapeutische Leistungen für den Vertragssitz Stuttgart; Ausgestaltung der Abgrenzung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 37/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanungsrecht - Identität - Arztgruppe -

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Ungeachtet dessen gehört die Klägerin als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie nicht zu dieser Arztgruppe, sondern zu derjenigen der Nervenärzte (vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 sowie Nr. 7 Satz 2, dritter Spiegelstrich BPlRÄ).

    Denn für den Planungsbereich Stadtkreis Stuttgart bestand zum Zeitpunkt der Antragstellung im Juni 2003 eine vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Baden-Württemberg für die Arztgruppe der Nervenärzte, zu der die Klägerin auch unter Berücksichtigung der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" gehört (vgl. insoweit BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 3) angeordnete Zulassungsbeschränkung wegen Überversorgung.

    Die Regelungen über vertragsärztliche Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung sind mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar (vgl. BVerfG, MedR 2001, Seite 639 ff. mit weiteren Nachweisen; BSGE 82, 41 ff. und SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 sowie vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B - und vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00

    Zulassung eines Kinderarztes zur vertragsärztlichen psychotherapeutischen

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    § 101 Abs. 4 SGB V fasst die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und die (nichtärztlichen) Psychotherapeuten zu einer Arztgruppe im Sinne des§ 101 Abs. 2 SGB V zusammen; diese Bestimmung bezieht sich damit ausschließlich auf das Bedarfsplanungsrecht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 - sowie Hess in Kasseler Kommentar, § 101 SGB V, Rdnr. 21).

    Zusatzbezeichnungen sind damit generell nicht geeignet, die gem. Nr. 24 Satz 1 Buchstabe b) BPlRÄ erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 -).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Regelungen über vertragsärztliche Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung sind mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar (vgl. BVerfG, MedR 2001, Seite 639 ff. mit weiteren Nachweisen; BSGE 82, 41 ff. und SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 sowie vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B - und vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 und 5; SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 sowie vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 und 5; SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 sowie vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

    Denn Sonderbedarfszulassungen wegen eines besonderen Versorgungsbedarfs haben sich grundsätzlich auf die gesamte Breite eines medizinischen Versorgungsbereichs und nicht nur auf einzelne spezielle Leistungen oder Patientengruppen zu beziehen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1, 5 und 6).

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Bedarfsplanungsrichtlinien -

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Regelungen über vertragsärztliche Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung sind mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar (vgl. BVerfG, MedR 2001, Seite 639 ff. mit weiteren Nachweisen; BSGE 82, 41 ff. und SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 sowie vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B - und vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 und 5; SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 sowie vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Zulassung bewirkt, dass der Vertragsarzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet ist (§ 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V), d.h. die wesentlichen Leistungen seines Fachgebietes im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch tatsächlich anbieten und erbringen muss (vgl. BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 12).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 und 5; SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 sowie vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).
  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Regelungen über vertragsärztliche Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung sind mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar (vgl. BVerfG, MedR 2001, Seite 639 ff. mit weiteren Nachweisen; BSGE 82, 41 ff. und SozR 3-2500 § 101 Nr. 3 sowie vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B - und vom 05.11.2003 - B 6 KA 53/02 R -).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Entscheidung des - richtigerweise allein beklagten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 56 und vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R -) - Berufungsausschusses ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten.
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Auszug aus SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04
    Die Entscheidung des - richtigerweise allein beklagten (vgl. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1; SozR 3-2500 § 116 Nr. 56 und vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R -) - Berufungsausschusses ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 64/96

    Bildung von Planungsbereichen in der Vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

    Im Hinblick auf ein beim Sozialgericht unter dem Aktenzeichen S 5 KA 8173/04 anhängiges Parallelverfahren, das als Musterverfahren durchgeführt werden sollte, beantragten Kläger und Beklagter das Ruhen des Verfahrens.
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